| Im Rahmen von Fernunterrichtsverträgen (Stand: April 2004) Die bfz gGmbH - bfz eLearning & Neue Medien - gewährt dem Nutzer unter Beachtung der folgenden Nutzungsbestimmungen Zugang zum vertragsgegenständlichen Online-Modul/Online-Seminar: |
Die Bereitstellung einer
funktionsfähigen und zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Online-Kurses
erforderlichen Hardware und sonstiger technischer Voraussetzungen obliegt
ausschließlich dem Nutzer.
2. Gewährleistung:
Die bfz gGmbH gewährleistet, dass der vertragsgegenständliche Online-Kurs
nach Erfüllung der vertraglich festgelegten Voraussetzungen durch den
Nutzer, respektive den in der Zusatzvereinbarung genannten Mitarbeitern während
der Vertragsdauer grundsätzlich 24 Stunden täglich nutzbar ist.
Die bfz gGmbH trägt dafür Sorge, dass das jeweilige Online-Kursprogramm
nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit
bleibt außer Betracht.
Dem Nutzer ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies Kursprogramm zu erstellen und über
digitale Medien bereitzustellen und durchzuführen.
Im Falle von Störungen an seinen technischen Einrichtungen wird die bfz
gGmbH bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert eine solche Störung
pro Einzelfall länger als drei Tage, so können die Vertragsparteien
eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages vereinbaren.
Eine weitergehende Haftung
der bfz gGmbH wegen Störungen der vorbezeichneten Art scheidet aus, es
sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vor.
3. Haftungsbeschränkungen:
Die bfz gGmbH haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Die bfz gGmbH haftet ausnahmslos nicht für Leistungsstörungen, die
an oder aufgrund der von dem Vertragspartner bereitzustellenden Hardware entstehen
oder mit verursacht werden.
4. Urheberrecht:
Alle Urheberrechte an dem vertragsgegenständlichen Online-Kurs verbleiben
bei der bfz gGmbH.
Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich nur auf die ausdrücklich eingeräumten
Nutzungsarten gem. Ziff. 2 des Nutzungsvertrages und soweit dies durch die
allgemeinen Nutzungsbedingungen festgelegt wird.
5. Zahlungsverzug,
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:
Bei Zahlungsverzug ist die bfz gGmbH berechtigt, die Zugangserlaubnis zu versagen.
Gegenansprüche gegen die bfz gGmbH kann der Nutzer nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Nutzer
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertrag zu.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der bfz gGmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen etc. - hat die bfz gGmbH nicht zu vertreten.
In diesem Falle wird die bfz gGmbH berechtigt, die vertraglichen Leistungen
um die Dauer der Verzögerung zu verschieben.
6. Sonstiges:
Die bfz gGmbH behält sich vor, die Lerninhalte kurzfristig an mögliche
Veränderungen seitens der Wissenschaft und Praxis anzupassen. Die sich
hieraus ergebenden Veränderungen der Kursinhalte begründen keine
Gewährleistungsansprüche seitens des Nutzers, soweit hierdurch der
Kursablauf nicht in seinem Kern verändert wird.
7. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen:
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist München, sofern der Nutzer Vollkaufmann ist.
Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbestimmungen unwirksam
sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die
dem, mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck, möglichst nahe
kommt. Das gleiche gilt im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke.
ABG (Download
PDF-Datei 15 KB)
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